Sonntag, 18. Dezember 2016

Unternehmenssteuerreform III

admin.ch: Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft werden. Diese steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Um einen Wettbewerbsverlust der Schweiz zu verhindern, sollen international akzeptierte steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Innovationen. Auch wird der Bund die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen. Deshalb ist vorgesehen, den Kantonsanteil an der direkten Steuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent zu erhöhen.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/reform-der-unternehmensbesteuerung--usr-iii-.html

Samstag, 17. Dezember 2016

Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2016 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 12. Februar 2017 zur Abstimmung zu bringen:
1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration.
2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr.
3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III).

Sonntag, 27. November 2016

Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2016

Die Initiative der Grünen Partei zum schnellen Ausstieg aus der Atomenergie wurde vom Schweizer Volk (54% Nein) und den Kantonen (18 Nein, 5 Ja) deutlich abgelehnt.

Mittwoch, 23. November 2016

Schweiz riskiert mit Atomausstiegs-Votum Strom-Unabhängigkeit

welt: Mit einem schnellen Ausstieg aus der Atomkraft setzt die Schweiz ihre bisherige Autonomie in der Stromerzeugung aufs Spiel. Am kommenden Sonntag stimmen die Eidgenossen über eine Laufzeitbeschränkung für alle fünf laufenden Kraftwerke ab, womit die ersten drei Reaktoren bereits im nächsten Jahr stillgelegt würden.
Bis 2029 würde die Schweiz auf diese Weise rund ein Drittel ihrer inländischen Erzeugung verlieren und zu einem Nettokäufer von ausländischem Strom werden – falls sich die Ausstiegsbefürworter durchsetzen. Derzeit verfügt die Ausstiegsinitiative über einen knappen Vorsprung in Meinungsumfragen.

Dienstag, 8. November 2016

Überstürzter Atomausstieg NEIN. Strommix wird dreckiger.

Stimmen Sie Nein zur Atomaustiegsinitiative der Grünen. Der Ausstieg aus der Kernkraft ist schon beschlossene Sache des Parlaments. Nun möchten die Grünen einen rascheren Austritt erzwingen. Damit steigt die Abhängigkeit vom Ausland. Der Schweizer Strommix wird dadurch dreckig, weil viel Kohlestrom aus Deutschland importiert werden müsste. Der jetzige Strommix aus Schweizer Produktion (38 % Kernkraft, 60% Wasserkraft) ist sauber und fast frei von Treibhausgasen.
NZZ: ...So ist zu unterscheiden zwischen dem Strom, den die inländischen Kraftwerke produzieren (Produktionsmix), und jenem, der aufgrund des regen Aussenhandels an der Steckdose geliefert wird (Liefermix). Und es ist auch zu beachten, wie sich Bedarf und Verfügbarkeit von Strom im Tages- und Jahresverlauf verschieben.
Die AKW bringen mit ihrer Bandenergie Grundleistung. Flusskraftwerke liefern kontinuierlich, Stauseen können ihre Leistung nach Tages- und Jahresspitzen variieren, Pumpspeicherwerke ziehen Strom aus dem Netz und turbinieren bei Bedarf das hochgepumpte Wasser wieder. Sonne und Wind liefern einen Beitrag, aber unplanbar. 
NZZ: In der Eidgenossenschaft ist die Stromerzeugung heute fast frei von Treibhausgasen. Würde bei Annahme der Initiative mehr Strom importiert, wäre darunter auch Kohlestrom aus Deutschland.
AKW liefern während 90% des Jahres CO2-freien Strom. Wind ist dagegen nur in 17% der Zeit nutzbar, Photovoltaik nur zu 10%. Wenn man stabile Quellen vom Netz nimmt und durch stark schwankende ersetzt, ist dies für die Versorgungssicherheit eine Herausforderung und verteuert das Stromsystem. 
Der Anteil der Kernkraft an der Stromerzeugung ist in Deutschland innert fünf Jahren von 22,5% auf 14,2% gesunken. Dagegen stammen wie vor fünf Jahren gut 42% aus Stein- und Braunkohlekraftwerken. Deutschland läuft deshalb Gefahr, sein Ziel zu verfehlen, den Treibhausgasausstoss 2020 um 40% (gegenüber 1990) zu verringern.

Samstag, 29. Oktober 2016

Warum es dringend ein NEIN zur Atomausstiegsinitiative braucht.

Die heutige Schweizer Energieversorgung gehört zu den besten der Welt. Ein Grund dafür ist die weitgehend emissionsfreie Stromerzeugung aus Wasserkraft und Kernkraft.
Bei Annahme der Initiative müssten die Kernkraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg 2017 vom Netz gehen, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029.
1. Die Atomausstiegsinitiative führt zu mehr Importen von dreckigem Kohlestrom aus Deutschland - sie ist ein Angriff auf unsere Umwelt!
2. Die Atomausstiegsinitiative verbietet die Nutzung von Kerntechnik zur Stromerzeugung in der Schweiz für immer – Forschung, Innovation und neue Technologien können aber Lösungen für unsere späteren Generationen liefern!
3. Die Atomausstiegsinitiative will innert kürzester Zeit mehr als ein Drittel der Schweizer Stromversorgung abschalten - unsere Energieversorgung wäre in Zukunft nur noch mit extremer Auslandabhängigkeit sichergestellt!
http://energyforhumanity.ch/?gclid=CJniqY6__88CFQw8Gwod2cgIf

Samstag, 15. Oktober 2016

Volksabstimmung vom 27. November 2016

Initiative der Grünen Partei der Schweiz von 2012.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 beschlossen, die folgende Vorlage am 27. November 2016 zur Abstimmung zu bringen: 
-Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» 
Die Initiative der Grünen will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie
zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer KKW führen würde. Der wegfallende Strom könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Der Nationalrat hat die Initiative mit 134 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der Ständeratmit 32 zu 13 Stimmen ohne Enthaltung.

Freitag, 9. September 2016

CVP sagt NEIN zur AHV-Initiative.

NEIN zur AHV-Initiative. Worum geht es? Der schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will mit seiner Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» die Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) generell um zehn Prozent erhöhen. Die heutigen Renteneinkommen würden in vielen Fällen nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter reichen, so die Initianten. Die erste Säule, die AHV, müsse deshalb gestärkt werden.
Die Kosten der Initiative werden derzeit mit 4,1 Milliarden Franken veranschlagt. 2030 wird mit 5,5 Milliarden Franken Mehrkosten pro Jahr gerechnet. Der Initiativtext schreibt die Finanzierung nicht vor. Jedoch wird von den Initianten eine Finanzierung über die Lohnprozente vorgeschlagen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten je 0,4 Prozent mehr einbezahlen.
https://www.cvp.ch/initiative-ahvplus

Montag, 5. September 2016

NEIN zur extremen Initiative der Grünen.

Das bürgerliche Lager hat sich geschlossen gegen die Initiative der Grünen zur Knebelung der Wirtschaft ausgesprochen.
economiesuissse: Täglich machen sich Schweizer Unternehmen für eine «grünere Wirtschaft» stark und belegen mit ihren Bestrebungen weltweit schon heute Spitzenpositionen. Zusätzliche Regulierungen und Vorschriften durch den Staat sind unnötig und gefährden die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Die Konsequenzen sind weitreichend und erzwingen einen radikalen Strukturwandel. Zur Debatte stehen namentlich: Konsum- oder Produktionsbeschränkungen (planwirtschaftliche Steuerung der Ressourcen) zahlreicher Güter, Umweltabgaben und neue Vorschriften. Im Vordergrund stehen dabei die Lebensbereiche «Ernährung», «Wohnen» und «Mobilität». 
Das sind unsere zentralen Argumente gegen die Volksinitiative:
NEIN zu einem unkontrollierten Strukturwandel für Unternehmen und Gesellschaft, der unseren Wohlstand und Lebensqualität bedroht.
NEIN zu Konsum- oder Produktionsbeschränkungen/Verboten gewisser Güter sowie zahlreichen neuen Umweltabgaben.
NEIN zu mehr Bevormundung, die Eigenverantwortung und Innovation wegbürokratisiert.
NEIN zu einem Alleingang der Schweiz, der den Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze gefährdert.
Die Schweiz belegt bereits heute eine weltweite Spitzenposition bezüglich Ressourceneffizienz und Umweltschutz- ohne überbordende staatliche Eingriffe.

Eidgenössische Volksinitiative "AHVplus": Volksabstimmung vom 25. September 2016

Diese Initiative möchte allen AHV-Bezügern 10 % mehr auszahlen. Wer finanziert das ? Höhere Abgaben belasten die Wirtschaft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Volk wird die Initiative wohl ablehnen.
Die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» wurde am 17. Dezember 2013 mit 111 683 gültigen Unterschriften eingereicht. Lanciert wurde sie vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative ausgesprochen. Die  Initiative verlangt, dass alle laufenden und künftigen AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten soll die AHV im System der Altersvorsorge stärker als bisher zum Renteneinkommen beitragen. Dies sei nötig, weil vor allem Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen auf höhere Renten der AHV angewiesen seien.
Für höhere AHV-Renten sehen Bundesrat und Parlament keinen finanziellen Spielraum. Die AHV steht vor grossen finanziellen Herausforderungen, weil die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre, die sogenannte „Babyboomer-Generation", ins Rentenalter kommen.......

Samstag, 3. September 2016

Die Personenfreizügigkeit muss weg.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates verweigert die Umsetzung des Verfassungsartikels über die Zuwanderung, welcher als Hauptanliegen die souveräne Steuerung der Zuwanderung und die Beschränkung der Zuwanderung durch Kontingente fordert. Die Kommission hat sich lediglich für eine Umsetzung mit Inländervorrang ausgesprochen.
Christoph Blocher zum Kommissionsentscheid:
Man hat jetzt drei Jahre geschaut, was man machen kann, um diesen Verfassungsartikel nicht zu erfüllen. Die Wirtschaftsverbände hatten wenigstens Verständnis dafür, dass es gefährlich ist, wenn man nichts macht. Die schwerwiegenden Probleme der Masseneinwanderung wie die hohe Arbeitslosigkeit und die massive Belastung unserer Sozialwerke werden nun nicht gelöst.
Der beschlossene Inländervorrang ist eine reine Alibiübung.

Mittwoch, 29. Juni 2016

Volksinitiative «Grüne Wirtschaft». Das Grün ist zu dick aufgetragen

Immer wieder bekommen die Stimmbürger Volksinitiativen vorgesetzt, die zwar ein bedenkenswertes Anliegen aufgreifen. Doch der konkrete Vorschlag ist in seiner Radikalität derart jenseits von Gut und Böse, dass man einfach Nein sagen muss. Aktuelles Beispiel ist die Volksinitiative über die «Grüne Wirtschaft», die im September zur Abstimmung gelangt.
Unser Land müsste den Par-Force-Akt vollbringen, seinen Verbrauch an Ressourcen innert 34 Jahren um zwei Drittel zu kürzen. Derlei lässt sich kaum verwirklichen.
Der Pfad hin zu einer grüneren Wirtschaft ist schrittweise zu begehen. Die Schweiz sollte sich auf den Weg machen – aber die aktuelle Volksinitiative sollte sie ablehnen.
NZZ, Aus einem Kommentar von Marcel Amrein, 

Mittwoch, 18. Mai 2016

Ein Heer von Juristen für unechte Asylanten verzögern die Verfahren.

Das Asylgesetz muss abgelehnt werden, weil es einen Apparat von Juristen auf Staatskosten aufbaut und die Verfahren durch bezahlte Rekurse in die Länge zieht. Keine Aussicht auf Beschleunigung ! Von 70'000 sich gegenwärtig im Asylverfahren befindenden Personen stammen 40'000 aus sicheren Herkunftsländern und haben keinen Anspruch auf Asyl in der Schweiz. Nur eine Minderheit dieser sich unrechtmässig in der Schweiz aufhaltenden Personen akzeptiert den Rückweisungsentscheid und reist freiwillig ab. Der Grossteil dieser 40'000 Illegalen legen Rekurs ein und prozessieren. Der Schweizer Staat verschafft ihnen eine Gratis-Rechtsvertretung. Folglich wird ein Heer von Juristen auf Staatskosten beschäftigt. Das geht in die Milliarden. Wieviele Rechtsberater mit universitärem juristischem Hochschulabschluss (lic.iur.) und erforderlicher Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden gibt es in der Schweiz ?
Der Gesetzestext und kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Art. 102f Grundsatz
1 Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Unter Art. 102i über Leistungserbringer steht:
4 Zur Rechtsvertretung zugelassen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugelassen sind auch Personen mit universitärem juristischem Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen.

Dienstag, 17. Mai 2016

Asyl: Keine Enteignung und keine Gratisanwälte !

Am 5. Juni 2016 kommt die "Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Gesetz für beschleunigte Asylverfahren" zur eidgenössischen Abstimmung. Das eidgenössische Parlament hat die Revision des Asylgesetzes an seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 gutgeheissen. Gegen das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde das Referendum ergriffen, weshalb eine Volksbefragung erfolgt.
Der geänderte Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Die Gegner des Asylgesetztes haben wegen zwei umstrittenen Grundsätzen gegen das Asylgesetz das Referendum ergriffen. Als inakzeptabel werden die Paragrafen über die Enteignung von Grund- und Immobilienbesitz zur Errichtung von Asylheimen und die Zuteilung an Asylanten von bezahlten Rechtsanwälten betrachtet.
Der Bund soll für Asylbauten das Enteignungsrecht anwenden dürfen.
Bestimmungen über die Verfahren der Enteignung sind in den Art. 95 enthalten.
Art. 95b Enteignungsrecht und anwendbares Recht 
1 Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asyl- suchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dingli- cher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nöti- genfalls die Enteignung durchzuführen. 
Die Asylanten erhalten Gratis-Rechtsberatung für Beschwerdeführung.
Bestimmungen über die Verfahren der Gratis-Rechtsberatung sind in den Art. 102 enthalten.
Art. 102f Grundsatz

Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt 
wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. 
Es überzeugt nicht, dass mit diesem verändertem Gesetz die Asylverfahren beschleunigt werden könnten. Der ganze Prozess der Asylverfahren bleibt derselbe wie bis anhin auch mit der Verlagerung der Erst-Aufnahme und Abklärung in Bundeszentren und anschliessender Überweisung der Asylanten in kantonale Zentren. Für die Bundeszentren muss zusätzliches Personal beschäftigt werden, was die Kosten erhöhen wird. Kostentreibend sind Baukosten und Gratis-Anwälte. Die Bürger des Landes werden benachteiligt, weil es für sie keine Gratis-Beschwerdeführung gibt. 

Sonntag, 15. Mai 2016

Unbezahlbar und absurd: Bedingungsloses Grundeinkommen.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» kommt am 5. Juni zur Abstimmung. Die Bundesverfassung soll folgenden Artikel aufnehmen:
Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

Alle Bürger erhalten 2500 Franken Grundeinkommen, Kinder 625 Franken pro Monat – ohne Bedingungen (ohne Arbeit). Die herkömmlichen Sozialwerke erbringen darüber hinausgehende Leistungen. Diese utopische Idee lässt sich nicht mal im Himmel verwirklichen.

Befürworter Oswald Sigg: Ein Grundeinkommen brächte mehr soziale Sicherheit. Es würde das institutionelle Misstrauen gegenüber den Bedürftigen abbauen, die Scham der Sozialhilfeabhängigen würde verschwinden und die Ungerechtigkeit der Sozialpolitik zu einem grossen Teil auch. Wer heute in einer Notlage um Sozialhilfe bitten muss und dem Sozialapparat ausgeliefert ist, verliert seine menschliche Würde. Die reine Geldverteilung und Kontrolltätigkeit durch Sozial­arbeitende ­würde massiv abgebaut. Allerdings wäre es für mich un­erlässlich, dass die Zusatzleistungen der Sozial­versicherungen bestehen bleiben. Beobachter.
Gegner Daniel Kalt: Das wäre kaum ­finanzierbar. Für eine vierköpfige Familie müssten monatlich 6250 Franken aus­geschüttet werden (Erwachsene: 2500/Kinder: 625). ­Gesamtschweizerisch würde sich das zu jährlich rund 200 Milliarden Franken oder zu einem Drittel des Bruttoinlandprodukts aufsummieren. Selbst wenn man davon das Wegfallen anderer Sozialversicherungen wie der AHV berücksichtigt, wären immer noch 130 bis 140 Milliarden zu finanzieren. Wollte man das zum Beispiel über die Mehrwertsteuer finanzieren, die heute 22 Milliarden jährlich bringt, müsste der Mehrwertsteuersatz von heute knapp 8 auf rund 50 Prozent erhöht werden – schlicht undenkbar. Beobachter.
Gegner Roger Köppel: Das Grundeinkom­men wäre demoti­vierend für die ­Menschen und zerstörerisch für das Land. Der Mensch muss selber für seinen Lebensunterhalt auf­kommen, nicht der Staat. Das ist die zentrale Idee der nachweislich ­erfolgreichen bürgerlich-freiheitlichen Philosophie, der sich die Schweiz ­verpflichtet fühlt. Das bedingungslos-besinnungslose Grundeinkommen macht den Staat zur Milchkuh für alle. Der Sozialismus hats auch versucht. Mit den bekannten Folgen: Massen­armut, Millionen von Toten.Beobachter.
http://www.eidgenoessische-abstimmungen.ch/abstimmungen-initiativen-schweiz/fuer-ein-bedingungsloses-grundeinkommen-initiative-schweiz/
http://www.grundeinkommen.ch
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/wir-duerfen-uns-nicht-mit-einem-grundeinkommen-zuruecklehnen/story/18353592
http://www.watson.ch/Schweiz/Wirtschaft/430122815-Checkst-du--worum-es-beim-Bedingungslosen-Grundeinkommen-geht--7-Fragen-und-Antworten
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/sozialhilfe/artikel/bedingungsloses-grundeinkommen_geld-fuer-alle-kann-das-gutgehen/

Fortpflanzungsmedizingesetz Ja oder Nein ?

Das Referendum gegen die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) ist mit 58' 634 Unterschriften zustande gekommen.
Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden. Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter Voraussetzungen genetisch untersucht und selektioniert werden dürfen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes anzunehmen.
Strittiger Punkte des neuen Gesetzes ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), weshalb von den Gegnern das Referendum ergriffen wurde. Die Gegner befürchten eine missbräuchliche Embryonen-Selektion, eine schrankenlose und manipulative Fortpflanzungmedizin und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Durch das Auswählen von «Top-Embryos» würden nur noch gesunde Menschen ein Recht auf Leben erhalten.
Bei einem Ja: Wird das Gesetz angenommen, so ist eine PID in zwei Fällen erlaubt: Erstens, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann und so einen Embryo einpflanzen kann, der besonders entwicklungsfähig sein soll. Zweitens, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist und dadurch ein Embryo ausgewählt werden kann, der keine Erbkrankheit hat.
Mit der PID können schwere Erbkrankheiten bereits vor und nicht erst während der Schwangerschaft festgestellt werden.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/6301.pdf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/Anderung-des-Bundesgesetzes-uber-die-medizinisch-unterstutzte-Fortpflanzung.html
https://www.cvp.ch/sites/default/files/160318_Argumentarium_PID_Gesetz-de.pdf

Samstag, 14. Mai 2016

Verkehrsfinanzierung: Standpunkt von auto-schweiz

Auto-Schweiz gehört zu den Initiatoren der "Milchkuh-Initiative" (Für eine faire Verkehrsfinanzierung). Die Initiative verlangt, dass sämtliche Einnahmen des Bundes aus dem Strassenverkehr (Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und Nationalstrassenabgabe) diesem wieder zugutekommen. Sie sollen künftig ausschliesslich in die Infrastruktur des Strassenverkehrs fliessen sowie zur Förderung des kombinierten Verkehrs eingesetzt werden. Ausserdem sollen mit der Initiative die Einführung und Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Gebühren im Strassenverkehr dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Damit muss vor einer Mehrbelastung der Automobilisten zwingend das Stimmvolk gefragt werden.
Heute versickert die Hälfte der Mineralölsteuererträge in der allgemeinen Bundeskasse. Ein grosser Teil der Strassenabgaben wird zweckentfremdet. Auf jeden Liter Benzin erhebt der Bund rund 83 Rappen Steuern – das sind rund 60% des aktuellen Benzinpreises.
https://www.facebook.com/Faire-Verkehrsfinanzierung-Milchkuh-Initiative-617801491579216/timeline
http://www.faire-verkehrsfinanzierung.ch

Sonntag, 1. Mai 2016

Nein zur Service Public Initiative.

Die Forderung der Initianten für einen guten Service der Post, SBB und Swisscom ist einerseits richtig, jedoch sind die vorgeschlagenen Massnahmen kontraproduktiv. Die Initiative wurde von Konsumentenzeitschriften lanciert und verlangt, dass die Service public Unternehmen (Post, SBB und Swisscom) nicht nach Betriebsgewinn streben dürfen und die Löhne der Angestellten begrenzen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 196 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung. Alle Parteien von links bis rechts lehnen das Volksbegehren ab. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/pro-service-public.html

Montag, 21. März 2016

Volksabstimmung 5.Juni 2016

Abstimmungsvorlagen für den 5. Juni 2016:
1. Volksinitiative vom 30. Mai 2013 «Pro Service public» (BBl 2015 7129);
2. Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» (BBl 2015 9553);
3. Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (BBl 20154847);
4. Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) (BBl 2015 6301);
5. Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG) (BBl 2015 7181).

Sonntag, 28. Februar 2016

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmungen 28.Feb.2016

Resultate der eidgnössischen Volksabstimmungen vom 28. Februar 2016.
Themen http://chabstimmungen.blogspot.ch/2016/01/eidgenossische-abstimmung-28-februar.html

Sanierung des Gotthard-Strassentunnel
Angenommen mit 57% JA und 43 % NEIN

Initiative gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln
Abgelehnt mit 59.9 % NEIN und 40.1 % JA

Initiative gegen die Heiratsstrafe (Steuer Gesetz)
Abgelehnt mit 50.8 % NEIN und 49.2 % JA

Durchsetzungsinitiative (Ausschaffung ohne Härtefallklausel)
Abgelehnt mit 58.9 % NEIN und 41.1 % JA

- Basler Zeitung: http://mobile2.bazonline.ch/categories/551a6591ab5c37387f001a70
- Tages Anzeiger: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/resultate-durchsetzungsinitiative/story/28541071

Mittwoch, 24. Februar 2016

Abschaffung der Heiratsstrafe

Die Volksinitiative der CVP Schweiz will die Benachteiligung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaften gegenüber anderen Lebensformen konsequent beseitigen und enthält einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: Verheiratete und eingetragene Paare dürfen gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt werden.
http://www.heiratsstrafe.ch
https://www.cvp.ch/heiratsstrafe-abschaffen
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/heiratsstrafe-oder-heiratsbonus-wer-von-der-cvp-initiative-wirklich-profitiert-130014921
https://www.svp.ch/kampagnen/uebersicht/volksinitiative-c2abfuer-ehe-und-familie-gegen-die-heiratsstrafec2bb/beitraege/

Samstag, 20. Februar 2016

Durchsetzungsinitiative stärkt den Rechtsstaat

Wir dulden es nicht, dass kriminelle Ausländer, die wiederholt verurteilt wurden, nicht automatisch des Landes verwiesen werden. Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Volk schon vor 5 Jahren gutgeheissen, wurde aber dann vom Parlament inhaltlich verwässert. Mit der Durchsetzungsinitiative soll die vormals vom Volk abgelehnte und vom Parlament eingeschmuggelte Härtefallklausel (=Täterschutzklausel) verhindert werden. Die Täterschutzklausel erlaubt es den Richtern, auf die Ausweisung zu verzichten und Gnade walten zu lassen. Das ist reine Kuscheljustiz. 
news.ch: Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wollen die eidgenössischen Räte den Gerichten die Möglichkeit geben, wenigstens in krassen Härtefällen auf eine Wegweisung zu verzichten. Diese Regeln treten in Kraft, falls die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird....- ..Die Erfahrung zeige, dass solche Ausnahmen im juristischen Alltag rasch zur Regel würden.....
Das Parlament habe offenbar nicht begriffen, was Volk und Stände wollten. Mit der Härtefallklausel würden die Interessen der Täter einmal mehr höher gewichtet als jene der Opfer...
Zitiert aus news.ch. SVP: Durchsetzungsinitiative stärke den Rechtsstaat

Montag, 15. Februar 2016

Rechtsstaat und Demokratie. Abstimmung Durchsetzungsinitiative 28. Februar 2016.

Die Vorstellung vom dummen Volk, das nicht in der Lage sei, statt einer Elite urteilen zu können und deshalb nicht in der Lage sei, sich selbst eigene Gesetze zu geben, kommt aus der autoritären Mottenkiste des Mittelalters – egal ob von links oder rechts propagiert. Der Bürger soll systematisch so eingeschüchtert werden, dass er sich nicht getraut, selbst zu urteilen. Er gibt dann seine Mündigkeit an autoritär und selbstgerecht auftretende Besserwisser ab........
Im Bundesbüchlein zur kommenden Abstimmung am 28. Februar 2016 lese ich auf Seite 27 eine überraschende Definition von Demokratie, die in der schweizerischen Demokratie fehl am Platz ist. Sie erklären dort, dass in einer Demokratie das Parlament die Gesetze macht......
Entscheidend für eine eigentliche Demokratie ist, dass alle Gesetze vom Volk ausgehen und nur stellvertretend ein Parlament versucht, den Willen der Bürger umzusetzen. Falls das dem Parlament aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, sei es aus Machtgründen, aus Parteisolidarität statt Bürgersolidarität, aus Manipulation durch Verwaltung oder Interessengruppen, aus Unkenntnis der Materie oder Unverstand, gibt es das Referendum, um den Willen der Mehrheit der Bürger herauszufinden und dabei zu erfahren, ob das Parlament den Volkswillen erfasst hat oder eben nicht.....
Sind Sie so weit von der Realität entfernt, dass Sie vergessen, dass im Schweizerischen Rechtsstaat das Volk die Gesetze macht und das auf allen Ebenen - ja dass die Direkte Demokratie in der Schweiz genau dies immer zum Ziel hatte? Und sind Sie sich bewusst, dass diese Selbstbestimmung in der ganzen Geschichte der Schweiz immer wieder von Neuem gegen Ansprüche von Eliten in der Schweiz durchgesetzt werden musste? .....
Diethelm Raff, Präsident Verein für Direkte Demokratie. E-Mail: diethelm.raff@bluemail.ch
Lesen Sie den ganzen Artikel "Rechtsstaat und Demokratie"
http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/rechtsstaat_und_demokratie.pdf

Sonntag, 14. Februar 2016

Statt die Verbrecher die Bürger schützen.

Die Härtefallklausel im vom Parlament vorgeschlagenem Gesetz führt weiterhin zu Kuscheljustiz, so wie sie seit Jahren praktiziert wurde. Da werden Mörder auf Urlaub geschickt und Vergewaltiger mit Therapien verhätschelt. Wir sind für härtere Urteile im allgemeinen und unbedingten Landesverweis für ausländische Straftäter.
Die Gegner der Ausschaffungsinitiative ohne Täterschutzklausel haben keine guten Argumente. Sie reden von Bagatelle-Delikten und Umständen, die einen Täter entschuldigen.
Zitat: Derzeit kümmert sich alles, was Rang und Namen haben will, geradezu rührend um den Schutz ausländischer Verbrecher. Diese sogenannt ‹namhaften› Personen zählen sich zur Elite des Landes. Sie fühlen sich dem einfachen Bürger überlegen. Die Durchsetzungsinitiative müsse zum Schutz der Täter abgelehnt werden. Um den Schutz künftiger Opfer der gravierenden Kriminalität aber kümmert sich niemand. Wer schützt unsere Frauen, Kinder, Bekannten vor Mördern, Totschlägern, Sexualdelinquenten, Drogenhändlern, Einbruchdieben? – Was bietet genügend Abschreckung? Genau die Durchsetzungs-Initiative!
Sollte die Durchsetzungs-Initiative am 28. Februar 2016 abgelehnt werden, träte die Täterschutzklausel – beschönigend ‹Härtefallklausel› genannt – in Kraft. Diese würde für ALLE ausländischen Schwerkriminelle gelten, das heisst eine Ausschaffung erfolgt nur dann, wenn der Richter findet, diese sei für den Kriminellen nicht zu hart. Damit geht der heutige Larifari weiter. An die Opfer denkt niemand.
....ganzen Artikel lesen....http://www.blick.ch/news/politik/durchsetzungs-initiative-duell-der-titanen-id4683190.html
Zitat Christoph Blocher aus "Duell der Titanen". http://www.blick.ch/news/politik/durchsetzungs-initiative-duell-der-titanen-id4683190.html

Samstag, 13. Februar 2016

Zweite Gotthardröhre nötig für das Tessin und die Umwelt.

vimentis.ch: Leider ist der Kampf um die zusätzliche Gotthardröhre nicht fer­tig. Ei­nige wol­len die Natur ret­ten, indem sie ein zusätzliches Tun­nel ver­hin­dern wollen.
Während des Baus werden also viel mehr Autos über die Passstrasse fahren, was für die Umwelt eine Katastrophe wäre. Zudem nach der Renovierung bei einem Unfall im Tunnel keine Ausweichmöglichkeit ausser nochmals die Passstrasse, oder die Autos stauen sich kilometerweise vor den Tunnels, was einen CO2 Ausstoss bewirkt, der kaum zu überbieten ist.
Die Verladung auf die Schiene ist keine Lösung, da viele, vor allem ausländische Touristen nichts zahlen wollen. (Deutsche Autocars zum Beispiel machen fast nur Rast auf Parkplätzen mit Gratis- WC).
.....weiter lesen..https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/2-gotthardroehre-noetig-fuer-das-tessin-und-die-umwelt/

Angriff auf die direkte Demokratie

Politblog im Tagesanzeiger vom 14.4.2014 von Rechtsprofessorin Cesla Amarelle (SP-NR). Kommentar von Alexander Steinacher 14.4.2014
Ein paar Aussagen, die von der Professorin gemacht werden, können (nichts Neues) als erneuten, subtilen (suggestiven) Angriff auf die direkte Demokratie entlarvt werden. Einige Blog-Teilnehmer merken das nicht, andere hauen voll in die geöffnete Kerbe. Aber die direkte Demokratie wird auch vehement verteidigt.
Daher ein paar Fragwürdigkeiten aus dem Artikel, die den weiteren Versuch von suggestiver Zersetzung des demokratischen Selbstbewusstseins deutlich machen:
Der Titel: „Das Volk steht nicht über der Demokratie" ist bereits ein richtungsweisendes Absurdum; Ohne Volk gibt es keine Demokratie. Demokratie kann nur vom Volk entwickelt werden. Der daraus möglich resultierende Rechtsstaat auch.Ein paar Aussagen die von der Professorin gemacht werden, können (nichts Neues) als erneuten, subtilen (suggestiven) Angriff auf die direkte Demokratie entlarvt werden. Einige Blog-Teilnehmer merken das nicht, andere hauen voll in die geöffnete Kerbe. Aber die direkte Demokratie wird auch vehement verteidigt.
Daher ein paar Fragwürdigkeiten aus dem Artikel, die den weiteren Versuch von suggestiver Zersetzung des demokratischen Selbstbewusstseins deutlich machen:
Der Titel: „Das Volk steht nicht über der Demokratie" ist bereits ein richtungsweisendes Absurdum; Ohne Volk gibt es keine Demokratie. Demokratie kann nur vom Volk entwickelt werden. Der daraus möglich resultierende Rechtsstaat auch.
......weiterlesen...http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/volknichtueberdemokratie.pdf
Das Volk steht nicht über der Demokratie. Von Cesla Amarelle, 14. April 2014
http://blog.tagesanzeiger.ch/politblog/index.php/25423/das-volk-steht-nicht-ber-der-demokratie/

Samstag, 6. Februar 2016

Arena: Sommaruga und Caroni in Bedrängnis.

Am Freitag 5. Februar 2015 standen sich in der Arena des Schweizer Fernsehens Befürworter und Gegner der Ausschaffungsinitiative (Durchsetzungsinitiative) gegenüber. Für Brunner und Rutz der SVP war es ein leichtes Spiel, die schlecht vorbereiteten Gegner Sommaruga und Caroni in Bedrängnis zu bringen.
Rasch war Sommaruga der Verdruss im Umgang mit ihren SVP-Gegnern anzusehen. Schon nach zehn Minuten, als Toni Brunner anfing, konsequent von der «Täterschutzklausel» zu sprechen und die Parole «Weniger Kriminelle, mehr Sicherheit» mantraartig zu wiederholen, war Sommarugas Geduld am Ende, was sich in genervtem Gesichtsausdruck zeigte, wann immer sie dachte, nicht im Bild zu sein.
Von da an hatten Brunner und Rutz die Sympathien sowohl des Studio- als auch des TV-Publikums in der Tasche und die Debatte gewonnen. Denn Sommarugas Flankenschutz Caroni machte auch den gravierenden Fehler, schlecht vorbereitet mit den immergleichen und nachweislich falschen Fallbeispielen von Bagatelldelikten um sich zu werfen, die gemäss Durchsetzungs-Initiative angeblich zur Ausschaffung führten (Fenster im Gartenhäuslein einschlagen und Schoggistängeli stehlen etc.).
.....weiter.....http://www.watson.ch/!659932727?utm_medium=earned&utm_source=facebook&utm_rainbowunicorn=0&utm_campaign=share-tracking
SRF-Aufnahme abspielen: http://www.srf.ch/play/tv/arena/video/arena-vom-05-02-2016?id=ad472fe3-2fef-4840-99b1-6b54895e0d35

Keine Kuscheljustiz und keine Härtefallklausel !

Ein Ja zur Ausschaffung krimineller Ausländer ! Keine Kuscheljustiz und keine Härtefallklausel, die Täter schützt und Opfer verhöhnt.

61% aller Vergewaltigungen werden von Ausländern verübt! Wir wollen, dass schwerkriminelle Ausländer und Wiederholungstäter ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden. Im SonntagsBlick hat selbst SP-Ständerat Jositsch eingeräumt, dass die Härtefallklausel für solche Schwerverbrecher nicht hätte eingeführt werden dürfen:

Wenn man den Gegnern der Durchsetzungsinitiative gut zuhört hat man den Eindruck, "kriminell zu sein" sei ein anerkanntes Menschenrecht für jeden Ausländer in der Schweiz. Deshalb seine eine Ausschaffung von ausländischen Straftätern juristisch und moralisch verwerflich und sogar unchristlich. Weder in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch in der christlichen Bibel findet sich aber ein solches Postulat.

Freitag, 5. Februar 2016

JA zur Auschaffungsinitiative ohne Härtefall-Klausel

Wer traut noch der Kriminalstatistik ? Die Kriminalität gehe zurück. Das kann nicht stimmen. Fragen Sie einen ehrlichen Polizisten.
Politblog: Wir haben ein grosses Gewaltproblem in der Schweiz. Das wahre Ausmass der Gewalt wird von den Behörden und der Politik verschwiegen und verharmlost. Dazu kommt, dass zahlreiche, auch schwere Delikte nicht mehr angezeigt werden, mangels Vertrauen in den Staat, die Täterschaft zu ermitteln und das Delikt adäquat zu ahnden.
Die Frage, wer die Täter sind, versucht die Politik immer wieder elegant zu umgehen. Tatsache aber ist, dass bei physischen Gewaltdelikten (Raub, Körperverletzungen, Tätlichkeiten etc.) und dem Handel mit Heroin und Kokain der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund, inklusive eingebürgerter Personen, bei weit über 80 Prozent liegt. Der Grossteil der Gewalttäter stammt aus der Balkanregion. Doch Täter aus den Maghreb-Staaten holen mit grossem Tempo auf. Solche Tätergruppierungen bedrohen, berauben oder verprügeln oft grundlos einzelne Personen oder Personen in kleineren Gruppen. Obschon in vielen Fällen die Polizei schnell vor Ort ist, können die meisten Täter fliehen. Auf Anzeigen wird immer öfter verzichtet und eine Anzeigepflicht besteht nicht. Die Übergriffe werden nicht aktenkundig.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Die Durchsetzungsinitiative ist exakt, aber keineswegs extrem.

TA: Die Gegenkampagne zur Durchsetzungsinitiative für die Ausschaffung verurteilter krimineller Ausländer vermittelt den Eindruck, es handle sich beim Volksbegehren um ein veritables Attentat auf unser Staatsgefüge: «Unverhältnismässig», «undemokratisch», ja «barbarisch» und «extrem» sei das Anliegen. Weil die Gegner mit völkerrechtlichen Argumenten nicht durchdringen, sprechen sie jetzt gar von den Kosten. Wie wenn unsere Justiz je kostenbewusst gearbeitet hätte! Tatsache ist, dass uns die nicht ausgewiesenen ausländischen Kriminellen als Wiederholungstäter und Nutzniesser von unzähligen Therapie-, Betreuungs- und Integrationsprogrammen ein Mehrfaches kosten. Auch die Aufstockung der Polizeikorps, der Strafverfolgungsbehörden oder der Alarm- und Sicherheitsvorrichtungen für Ein­familienhäuser, Geschäftsräume und den öffent­lichen Verkehr geht in die Milliarden.

Donnerstag, 28. Januar 2016

Barbarisch

Das ist ein gefährlicher Kampf um die Stärke unserer direkten Demokratie. Die Gegenpropaganda fährt alles hoch, was sie mobilisieren kann, inklusive Verwirrung- und Lügenpropaganda! Das ist noch nicht ausgestanden!

Barbarisch (von Alexander Steinacher 25.01.16)
Diese Definition finden zweihundert Leute; Künstler, Historiker, Wirtschaftsleute, Schriftsteller und Kirchenleute - für eine Volksinitiative, also für den verfassungsmässigen Auftrag von 100'000 anderen Leuten, das gesamte Volk über ein Problem, bzw. Lösungen mit neuen Gesetzen abstimmen und damit entscheiden zu lassen.
In der Ankündigung der Kampagne (auf Titelseite der Medien wie Tagesanzeiger...) steht dann entlarvend: „Der Appell hat zum Ziel, die Zivilgesellschaft gegen die SVP zu mobilisieren."
Aha, es geht also gar nicht darum, eingewanderte Menschen mit antibarbarischem, nämlich nicht demokratischem Gesellschaftshintergrund, und daher unserer barbarischen Inititativ-Demokratie schwer integrierbar, ein Retourticket in ihre Heimat, ihre psychosoziale, genetische „Kultur" zu spenden, es geht allein um die hehre Aufgabe, der SVP mithilfe von massenhaft gut gewaschenen Mitläufergehirnen den Meister zu zeigen!

TA: Sag mir, wie hältst du es mit den Ausländern? Es ist alles etwas verwirrend. Hat man den Kopf beim Lesen des Auslandteils der Zeitung nicht ganz beieinander, fallen Zuordnungen plötzlich schwer. Da fordert ein Politiker, ein deutscher, von seiner Kanzlerin, endlich die Flüchtlingszahlen zu senken. Er fordert mehr Härte gegen die Ausländer, schnellere Abschiebungen, mehr Geld für Justiz und Polizei. Hundertmal gelesen, hundertmal gehört: Die Forderung nach mehr Härte (endlich mehr Härte!) ist in der Schweiz seit Jahrzehnten Bestandteil des SVP-Repertoires. Zum wem also gehört der Deutsche? CSU? AFD? Ein sanfter Pegidaist? Zitat aus: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/sag-mir-wie-haeltst-du-es-mit-den-auslaendern/story/20977358

TA: Durchsetzungsinitiative sei «barbarisch». 200 Personen lancieren eine neue Kampagne gegen die Durchsetzungsinitiative der SVP. Sie wollen «breiten Widerstand wecken». Die Initianten sind indes keine Unbekannten. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchsetzungsinitiative-sei-barbarisch/story/17319545

Dienstag, 26. Januar 2016

Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) vom 28. Februar 2016

Die Initiative verlangt die wortgetreue und fristgerechte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative http://www.politnetz.ch/abstimmungen/2010-11-28/2/ausschaffungsinitiative, welche von Volk und Ständen am 28. November 2010 angenommen wurde.
Eidgenössische Volksinitiative 'Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)' 

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19991 werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 9 (neu)
9. Direkt anwendbare Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

I. Landesverweisung

1. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz:
a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuchs, StGB2), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB);
b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB);
c. Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB);
d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
f. Menschenhandel (Art. 182 StGB), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB);
g. sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Schändung (Art. 191 StGB), Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB);
h. Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b–264j StGB);
i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19513 (BetrRG).

2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
d. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
e. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
f. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);
g. Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
k. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 20054;
l. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetrRG.

3. Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ein Strafverfahren eröffnet, das im Zeitpunkt des Entscheids gemäss Ziffer 2 noch nicht abgeschlossen ist, so wird die Landesverweisung ausgesprochen, sobald die betroffene Person rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist.
4. Von einer Landesverweisung kann abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr (Art. 16 StGB) oder in entschuldbarem Notstand (Art. 18 StGB) begangen wird.
5. Die Person, gegen die rechtskräftig eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, verliert, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz und Wiedereinreise in die Schweiz.

II. Ausreisefrist und Einreiseverbot

1. Mit Aussprache einer Landesverweisung setzt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft der betreffenden Person eine Ausreisefrist und belegt sie gleichzeitig für die Dauer von 5 bis 15 Jahren mit einem Einreiseverbot.
2. Bei einer Verurteilung nach Ziffer I.1 ist die Dauer des Einreiseverbots auf mindestens 10 Jahre anzusetzen.
3. Im Wiederholungsfall beträgt die Dauer des Einreiseverbots 20 Jahre.

III. Vollzug

1. Die Landesverweisung ist durch die zuständige kantonale Behörde im Anschluss an die rechtskräftige Verurteilung beziehungsweise nach Verbüssung der Strafe unverzüglich zu vollziehen.
2. Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen.
3. Bei ihrem Entscheid hat die zuständige kantonale Behörde von der Vermutung auszugehen, dass die Ausweisung in einen Staat, den der Bundesrat nach Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19985 als sicher bezeichnet, nicht gegen Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung verstösst.
4. Werden Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung geltend gemacht, so entscheidet die zuständige kantonale Behörde innerhalb von 30 Tagen. Der Entscheid kann an das zuständige kantonale Gericht weitergezogen werden. Dieses entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Rechtsmittels; der Entscheid ist endgültig.

IV. Verhältnis zum Völkerrecht

Die Bestimmungen über die Landesverweisung und deren Vollzugsmodalitäten gehen dem nicht zwingenden Völkerrecht vor.6

V. Sozialmissbrauch

1. Wer für sich oder andere durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder in anderer Weise Leistungen der Sozialhilfe oder einer Sozialversicherung unrechtmässig erwirkt oder zu erwirken versucht, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In leichten Fällen kann auf Busse erkannt werden.
2 Absatz 1 ist direkt anwendbar.
________________________
1 SR 101
2 SR 311.0
3 SR 812.121
4 SR 142.20
5 SR 142.31
6 Die Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" (BBl 2012 7371) wurde von der Bundesversammlung als teilweise gültig erklärt. Der vorgeschlagene Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 Ziffer IV zweiter Satz der Bundesverfassung ist ungültig und wird nicht zur Abstimmung unterbreitet. Der Satz lautet wie folgt: "Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermord, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod und Folter drohen" (BBl 2015 2701).

Dienstag, 19. Januar 2016

Durchsetzungsinitiative: Richter wollen politisieren

Der Fraktionschef der SVP, Adrian Amstutz, kritisiert die Gegner der Durchsetzungs-Initiative harsch. Er sagt, sie würden dem Volk Lügengeschichten auftischen. Zudem gebe es Richter, die sich über das Volk stellen wollten. 
Artikel lesen: http://www.ch-libre.ch/bilder/RichterPolitisieren.jpg






Tagblatt: Einige Richter wollen politisieren. 19.01.2016. http://www.tagblatt.ch/meta/epaper/epaper_issues/epa5743,20584

Montag, 18. Januar 2016

Rechtsprofessor: Gerichte sollen Durchsetzungsinitiative ignorieren.

Rechtsprofessor: Gerichte sollen Durchsetzungsinitiative ignorieren. 16.0.16
von Alexander Steinacher, Thalwil
Titel auf den Massenmedien. Der Rechtsprofessor ist Daniel Thürer. Ihm begegnen wir nicht
zum ersten mal, wenn es darum geht, die Rechte des Volkes, unsere demokratischen
Grundrechte in Frage zu stellen.
Insofern könnte man ihm noch recht geben, wenn er sagt, „Gerichte sollen
Durchsetzungsinitiative ignorieren". - Denn, eine Volksinitiative geht die Gerichte schlicht
nichts an (Gewaltentrennung) Jeder Gerichts-Mitarbeiter oder Richter kann privat seine
Ansichten vertreten und als Staatsbürger seine Stimme abgeben. Die Gerichte haben sich
danach einfach strikt an das geschriebene Recht zu halten, Bundesverfassung und Gesetze.
Welche Gesetze wir hier haben wollen, bestimmt immer roch der Souverän.
Zur Erinnerung; Verfassungsinitiativen sind die höchste demokratische
Korrekturmöglichkeit für den Souverän, wenn der Bundesrat seiner verfassungsmässigen
Aufgabe nicht nachkommt und das vom Volk gewählte Parlament seine Aufsichtspflicht*
verschläft und aus vom Volksinteresse abweichenden Partialinteressen vernachlässigt.
Gewissermassen – entweder – die Notbremse, oder die Notmotivation an die Exekutive!

Samstag, 9. Januar 2016

Verbinden, anstatt trennen. Gotthardtunnel JA


Ja zum sicheren Zusammenhalt der Schweiz. Mit dem Bau eines Sanierungstunnels am Gotthard kann die alte Tunnelröhre saniert werden, ohne die Strassenverbindung zu unterbrechen. Eine provisorische Verladelösung schottet das Tessin während Jahren vom Rest der Schweiz ab. Für den Zusammenhalt der Schweiz braucht es ein JA zum Sanierungstunnel am Gotthard. http://www.gotthard-tunnel-ja.ch/argumente-gotthardtunnel-zweite-roehre

Donnerstag, 7. Januar 2016

Trotz vorsätzlicher Tötung - Raser von Schönenwerd wird nicht ausgeschafft.

Der "Totenraser von Schönenwerd", ein junger Grieche, wird trotz vorsätzlicher Tötung gemäss Bundesgerichtsbeschluss nicht ausgeschafft. Im Jahr 2008 lieferte sich Nekti T. mit zwei Kollegen ein Strassenrennen, prallte mit seinem Fahrzeug in ein anderes Fahrzeug, eine 21-jährige Frau kam dabei ums Leben. Nekti T. wurde wegen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Solothurner Migrationsamt entzog ihm daraufhin die Niederlassungsbewilligung, Nekti T. zog dieses Urteil jedoch bis vors Bundesgericht weiter - und bekam nun Recht.

Das Parlament verweigert die Umsetzung des Volksentscheids zur Ausschaffungsinitiative vom 28.11.2010. Damals hat eine klare Mehrheit von Volk und Ständen einen Ausschaffungsautomatismus für kriminelle Ausländer beschlossen. Eine Zeit lang sah es sogar danach aus, als würde das Parlament dies akzeptieren und ein hartes Ausführungsgesetz erlassen. Im letzten Moment schwenkte die Mitte-Links-Mehrheit doch noch um und installierte sogar eine Härtefallklausel, welche das Volk mit dem damaligen Gegenvorschlag explizit wuchtig abgeschmettert hat.

Ausschaffung krimineller Ausländer


Ja zur „Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer" (Durchsetzungs-Initiative).

Ja zu mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität!
Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalität sinken wird; dies führt zu mehr Sicherheit für alle in der Schweiz.
Ja zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gemäss Volkswillen!
Nur die Durchsetzungs-Initiative führt zu einer konsequenten Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, welche am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommen wurde.
Ja zu einer sicheren Schweiz für alle!
Die Durchsetzungs-Initiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist zentral für die Attraktivität des Standorts Schweiz. Nur eine sichere Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort und kann Zentrum für viele internationale Organisationen sein.

Eidgenössische Abstimmung: 28. Februar 2016