Samstag, 28. Januar 2017

Ein JA zu Unternehmenssteuerreform USR III

Unternehmenssteuerreform USR III. Die Reform soll die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems wiederherstellen und gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit der Steuerbelastung erhalten. Eine Ablehnung würde die Rechts- und Planungsunsicherheit für die Firmen unnötig verlängern.
Die Kantone besteuern heute die ausländischen Gewinne bei bestimmten Firmentypen geringer als die inländischen. Diese Sonderstatus sind international nicht länger akzeptiert (OECD) und müssen abgeschafft werden.
Damit die Firmen nicht wegziehen, werden mit der Unternehmenssteuerreform (USR) III als Ersatz eine Reihe neuer Regeln geschaffen, die nun aber international akzeptiert sind: die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Zudem können die Kantone auch die allgemeinen Gewinnsteuersätze für alle Firmen senken.
-https://www.nzz.ch/schweiz/abstimmungen/abstimmung-vom-12-februar-unternehmenssteuerreform-iii-auf-einen-blick-ld.131729
-https://www.steuerreform-ja.ch/de
-http://www.fdk-cdf.ch/-/media/FDK_CDF/Dokumente/Themen/Steuerpolitik/Unternehmensbesteuerung/161027_USR_III_Argu_FDK_DEF.pdf?la=de-CH
-http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/pWaadt-sagt-deutlich-Ja-zur-Unternehmenssteuerreform-IIIp/story/18122064
-http://ruedinoser.ch/kommunikation/meine-meinung/375-ja-zur-unternehmenssteuerreform-iii

Sonntag, 22. Januar 2017

Erleichterte Einbürgerung entmachtet Gemeinden und Bürger.

Einbürgerung ist Bürgersache und nicht Sache der Beamten des Bundes. Die erleichterte Einbürgerung ist eine Mogelpackung. Die Einbürgerung wird beim Bund ein reiner Verwaltungsakt. Der Bund nimmt den Gemeinden und Kantonen immer mehr Zuständigkeit weg. Die Gemeinden werden nichts mehr zu sagen haben bei der Einbürgerung von Ausländern. Integrierte Personen, die sich als Schweizer fühlen und die Einbürgerung von Herzen wollen, können wie bisher auf normalem Weg eingebürgert werden.

Dienstag, 10. Januar 2017

Abstimmung 12. Februar 2017: Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)

Die Finanzierung des Strassennetzes wird neu organisiert. Der bestehende Infrastrukturfonds soll durch den „Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fond (NAF)" abgelöst werden. Alle Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Autobahnvignette fliessen in den NAF.
Es geht um die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und die Vollendung des Nationalstreckennetzes sowie um die Finanzierung von Engpassbeseitigungen, von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen und in Berg- und Randregionen.
vimentis.ch: Die Befürworter beteuern, dass der NAF das Schweizer Verkehrsnetz stärke und die Strasse der Schiene in der Verfassung gleichsetze. 
Der NAF beseitige Engpässe im Nationalstrassennetz und stelle die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicher. Von dieser Beseitigung der Engpässe profitieren alle, die Umwelt würde entlastet und weniger Zeit und Ressourcen durch Staustunden würden verschwendet. 
Der neue Fonds entlaste auch die Städte und Agglomerationen, da der NAF die Bundesbeiträge sichere, welche für wichtige Projekte in Agglomerationen gebraucht würden.
Die Land- und Bergregionen würden gestützt, da durch den neuen Netzbeschluss 400 Kilometer Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen würden. Schliesslich sorge der NAF dafür, dass der Wirtschaft auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige Infrastruktur zur Verfügung stehe.

Sonntag, 8. Januar 2017

Keine Privilegien für Ausländer 3. Generation

Am 12. Februar 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration abstimmen.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Wir sind gegen diese Verfassungsänderung. Mit den gegenwärtigen Bestimmungen sind alle Vorausetzungen gegeben, um Personen der dritten Generation auf dem ordentlichen Weg einzubürgern, sofern diese ein Gesuch stellen. Es gibt etwa 1 Million hier lebende Ausländer, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen würden, aber offenbar daran nicht interessiert sind.

Samstag, 7. Januar 2017

Nein, nicht auch noch das! Mit Masseneinbürgerungen Ausländeranteil senken.

Es besteht kein Bedarf eine Sonderregelung für die Einbürgerung einzuführen, schon gar nicht, wenn das Bundessache werden soll. Diese Einwanderer dritter Generation sind ja schon fast Schweizer, sie müssen sich nur noch dazu bekennen und den Einbürgerungsantrag einreichen. Dass es viele nicht tun, hat verschiedene Gründe, zeigt aber auch, dass diese Gruppe von Einwanderer-Abkömmligen wenig Interesse an der Schweizer Nationalität haben. Weil diese 3. Generation hier geboren wurde, wirken diese Töchter und Söhne vordergründig integriert, sind es aber tiefergründig und gesinnungsmässig wohl noch nicht. Wer wirklich Schweizer werden möchte, stellt ein Gesuch und durchläuft das normale Verfahren. Eine Ablehnung ist für diese integrierte 3. Generation wenig wahrscheinlich. Darum ein Nein zur erleichterten Einbürgerung.